Fragen zum Lärmschutz an der A45, Neubau der Heubachtal- und Onsbachtalbrücke

Walter Fiedler, Fraktionsvorsitzender, Bündnis 90/Die Grünen, Sinn:
  1. In welchen Bereichen werden in den Ortschaften Fleisbach und Edingen die Lärmgrenzwerte überschritten wann, unter welchen Bedingungen und welche Werte wurden festgestellt?
  2. Hat man geprüft, welche schalldämmende Wirkung eine Schallschutzwand in der Höhe von 4 bis 4,5 m Höhe auf Fleisbacher / Edinger Seite für diese Ortschaften hätte, wenn ja, welche schalldämmende Auswirkungen?
  3. Hat man geprüft welche Auswirkungen auf die Lärmentwicklung eine lediglich einseitige Schallschutzwand auf Sinner Seite für die Lärmbelastung auf die Orte Fleisbach und Edingen hätte, wenn ja welche?
  4. Ist es richtig, dass im Bereich „Auf dem Rübenacker“ (Ortsteil Fleisbach) die Lärmgrenzwerte für Wohngebiete nicht eingehalten werden müssen? Welche Werte wurden in diesem Bereich gemessen?
  5. Sind bei den Lärmpegelmessungen jahreszeitliche und klimatische Aspekte beachtet worden? ( Was nutzen Jahresmittelwerte, wenn man im Winter bei Ostwind eine erhebliche Mehrbelastung feststellen kann?)

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