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29. September 2016
Walter Fiedler, Fraktionsvorsitzender, Bündnis 90/Die Grünen, Sinn:
- In welchen Bereichen werden in den Ortschaften Fleisbach und Edingen die Lärmgrenzwerte überschritten wann, unter welchen Bedingungen und welche Werte wurden festgestellt?
- Hat man geprüft, welche schalldämmende Wirkung eine Schallschutzwand in der Höhe von 4 bis 4,5 m Höhe auf Fleisbacher / Edinger Seite für diese Ortschaften hätte, wenn ja, welche schalldämmende Auswirkungen?
- Hat man geprüft welche Auswirkungen auf die Lärmentwicklung eine lediglich einseitige Schallschutzwand auf Sinner Seite für die Lärmbelastung auf die Orte Fleisbach und Edingen hätte, wenn ja welche?
- Ist es richtig, dass im Bereich „Auf dem Rübenacker“ (Ortsteil Fleisbach) die Lärmgrenzwerte für Wohngebiete nicht eingehalten werden müssen? Welche Werte wurden in diesem Bereich gemessen?
- Sind bei den Lärmpegelmessungen jahreszeitliche und klimatische Aspekte beachtet worden? ( Was nutzen Jahresmittelwerte, wenn man im Winter bei Ostwind eine erhebliche Mehrbelastung feststellen kann?)
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